Detaillierter Überblick über das Auswahlverfahren der Polizei NRW

Bei Coaching-Pol haben wir es uns zur Aufgabe gemacht potenzielle Bewerberinnen und Bewerber umfassend über das Auswahlverfahren der Polizei NRW zu informieren. Das mehrstufige Auswahlverfahren dient dazu, die Eignung für den Polizeidienst genau zu prüfen. Im Folgenden werden die einzelnen Phasen genauer erläutert, sodass du einen Gesamtüberblick über dein Bewerbungsverfahren erhälst. Auf unserer Website erhälst du für die einzelnen Auswahlschritte weitere hilfreiche Informationen, Tipps und Tricks. Schau dich also in Ruhe um. 
Zusätzlich bieten wir ein Assessment-Center Webinar an, in dem wir alle Schritte des AC mit dir besprechen, den Vortrag und das Konfliktgespräch praktisch üben und dir wichtige Hinweise, Tipps und Tricks an die Hand geben. So bestehst du das Auswahlverfahren ohne Probleme und fühlst dich bestens vorbereitet. 
Solltest du noch Fragen haben, kontaktiere uns gerne per E-Mail, Whatsapp oder über unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Wir freuen uns auf deine Nachricht und wünschen dir viel Erfolg bei der Vorbereitung.

 

Dein Coaching-Pol Team 

Mann präsentiert vor Publikum an einem Flipchart in einem modernen Schulungsraum.

Schritt 1:
Die Vorauswahl

Während der Vorauswahl werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen sorgfältig geprüft. Es wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Sollten Unterlagen fehlen oder Klärungsbedarf bestehen, werden die Bewerberinnen und Bewerber kontaktiert, um die Unterlagen zu ergänzen oder offene Fragen zu klären. Diese Phase ist entscheidend, da nur vollständige Bewerbungen in das weitere Verfahren einbezogen werden können. 

Personen betrachten Bewertungen auf einem digitalen Bildschirm mit Diagrammen.

Schritt 2:
Der PC-Test

Nach Bestehen der Vorauswahl folgt der PC-Test, der zentral im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW) in Münster durchgeführt wird. Er prüft verschiedene kognitive Fähigkeiten und umfasst mehrere Abschnitte: - 

 

Analytische Fähigkeiten: Aufgaben wie das Erkennen von Musterfortsetzungen oder das Lösen von Zahlenreihen testen logisches Denken, Problemlösungsfähigkeit und Abstraktionsvermögen. – 

 

Gedächtnisleistung: Dieser Abschnitt erfordert das Einprägen und Wiedergeben von Informationen wie Wortlisten oder Bildern. – 

 

Sprachkompetenz: Die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung und Grammatik wird anhand von Aufgaben wie Lückentexten oder Fehlerkorrekturen überprüft. 

 

Anschließend werden im Rahmen eines Formalgesprächs die Bewerbungsunterlagen abschließend geprüft sowie offene Fragen geklärt. Beispielsweise wird nach Tätowierungen oder potenziellen Strafverfahren gefragt. Die Ergebnisse des PC-Tests werden in Form eines Rangordnungswertes (ROW) mitgeteilt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Auswahlprozess. Ein ROW von mindestens 85 Punkten (duales Studium)  ist erforderlich, um am nächsten Schritt teilnehmen zu können. Der ROW beim FOS variiert und liegt zurzeit bei über 100 Punkten.

Mann arbeitet an einem Laptop mit Fortschrittsanzeigen im Hintergrund.

Schritt 3:
Das Assessment-Center

Das Assessment-Center (AC) findet in einer der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden in Städten wie Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln oder Münster statt. 

Für außerhalb NRW Wohnende wird eine geeignete Behörde gemeinsam festgelegt. 

Dieses Modul dient der Überprüfung sozialer und kommunikativer Kompetenzen und beinhaltet folgende Elemente: 

 

Konfliktgespräch: Hier wird eine fiktive Konfliktsituation simuliert, wie sie im polizeilichen Alltag auftreten könnte. Die Bewerberin oder der Bewerber führt ein Gespräch mit einer ausgebildeten Rollenspielperson (Polizeibeamte oder Polizeibeamtin), wobei einfühlsame und lösungsorientierte Ansätze erwartet werden. 

Dauer: etwa fünf Minuten.  

 

Vortrag: Nach einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten präsentieren die Teilnehmenden einen etwa fünfminütigen Vortrag zu einem aktuellen Alltagsthema. Bewertet werden Ausdrucksvermögen, inhaltliche Struktur sowie Präsentationsfähigkeiten. – 

 

Postkorbübung: In dieser Übung übernehmen die Teilnehmenden die Rolle eines Mitarbeiters in einer Führungsstelle. Sie bearbeiten schriftliche Unterlagen und reagieren gleichzeitig auf Telefonanrufe. Ziel ist es, Multitasking-Fähigkeit und Organisationsvermögen zu beurteilen. – 

 

Auswahlgespräch (Interview): Im abschließenden Gespräch geben die Kandidatinnen und Kandidaten Auskunft über ihren schulischen oder beruflichen Werdegang sowie ihre Berufsmotivation. Zudem werden persönliche Stärken und Schwächen besprochen, um die Eignung für den Polizeidienst besser einschätzen zu können. 

 

Das Assessment-Center dauert insgesamt rund vier Stunden. Die dabei erzielte Punktzahl fließt wesentlich in den Gesamt-Rangordnungswert ein und macht 66 % deines gesamten Auswahlverfahrens aus, der über die Einstellungsmöglichkeiten entscheidet. Mit diesem stufenweisen Auswahlverfahren stellt die Polizei Nordrhein-Westfalen sicher, dass nur die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten in den Polizeidienst aufgenommen werden. Ziel bleibt stets, die individuellen Fähigkeiten optimal einzuschätzen und einen fairen Auswahlprozess zu gewährleisten.

Zwei Personen im Gespräch an einem Tisch, eine hält ein Tablet, die andere hat einen Kaffee.

Schritt 4:
Ärztliche Untersuchung

Die polizeiärztliche Untersuchung ist ein essenzieller Bestandteil des Auswahlverfahrens der Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie soll sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht werden. Körperliche und geistige Fitness sind dabei unverzichtbare Voraussetzungen, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. 

 

Ablauf der polizeiärztlichen Untersuchung: 

In der Regel findet die Untersuchung am zweiten Testtag im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) in Münster statt. In besonderen Fällen kann sie auch nach Abschluss des Assessment-Centers erfolgen. Der Prozess besteht aus mehreren Abschnitten: 

 

1. Anamnese 

Zu Beginn wird die medizinische Vorgeschichte ausführlich erfasst. Die Bewerberinnen und Bewerber beantworten in einem Fragebogen Fragen zu früheren Erkrankungen, Operationen, Allergien sowie familiären gesundheitlichen Vorbelastungen.

 

2. Körperliche Untersuchung 

Ein erfahrener Polizeiarzt oder eine Polizeiärztin führt eine umfassende Untersuchung durch, die verschiedene Bereiche umfasst: - **Körpergröße und Gewicht:

Mithilfe von Messungen wird der Body-Mass-Index (BMI) bestimmt, der zwischen 18 und 27,5 liegen sollte. Ein außerhalb dieses Rahmens liegender Wert kann ein Ausschlusskriterium sein. 

 

Sehvermögen: Die Sehschärfe wird überprüft. Bewerberinnen und Bewerber über 20 Jahre müssen ohne Sehhilfe auf jedem Auge mindestens 30 %, jüngere mindestens 50 % erreichen. 

 

Hörvermögen: Ein Hörtest stellt sicher, dass Bewerber wichtige Geräusche oder Stimmen auch in anspruchsvollen Situationen wahrnehmen können. 

 

Herz-Kreislauf-System: Mit einem Ruhe- und Belastungs-EKG wird die Herzfunktion sowohl in Ruhe als auch unter Anstrengung untersucht. 

 

Lungenfunktion: Hier wird geprüft, ob ausreichende Lungenkapazitäten vorhanden sind und keine Atemwegserkrankungen bestehen.  

 

Bewegungsapparat: Die Wirbelsäule, Gelenke und Muskulatur werden auf Haltungsschäden oder Bewegungseinschränkungen hin untersucht. – 

 

Zahnstatus: Eine gute Zahngesundheit ist wichtig, da Zahnprobleme die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen könnten. 

 

3. Laboruntersuchungen

Blut- und Urinproben geben Hinweise auf den allgemeinen Gesundheitszustand und helfen, mögliche Krankheiten frühzeitig zu erkennen. 

 

4. Drogentest 

Aus den entnommenen Laborproben wird ein Drogentest durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine illegalen Substanzen oder missbräuchlich genutzten Medikamente im System der Bewerber nachweisbar sind. 

 

5. Ergometrie 

Mit einem Belastungs-EKG auf einem Fahrradergometer wird die körperliche Leistungsfähigkeit sowie die Funktion des Herz-Kreislauf-Systems unter Belastung geprüft. 

 

Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber 

 

Tätowierungen:

Tätowierungen werden sorgfältig begutachtet, um sicherzustellen, dass sie weder anstößig noch strafrechtlich bedenklich sind. Auch ihre Größe und Platzierung sind entscheidend: Tattoos an Unterarmen, Händen, am Hals oder im Gesicht können zum Ausschluss führen. 

 

Vorbereitung:

Eine gesunde Lebensweise mit regelmäßiger Bewegung und ausgewogener Ernährung kann dabei helfen, die körperliche Fitness zu verbessern. 

 

Die polizeiärztliche Untersuchung legt den Grundstein für einen erfolgreichen Einstieg in den Polizeiberuf und gewährleistet, dass alle zukünftigen Beamtinnen und Beamten in der Lage sind, ihren Dienst sicher und wirksam auszuführen.

 

Arzt untersucht Patienten mit medizinischem Dokument und Stethoskop.

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